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   BVerwG, 11.02.2021 - 2 WDB 14.20   

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https://dejure.org/2021,37095
BVerwG, 11.02.2021 - 2 WDB 14.20 (https://dejure.org/2021,37095)
BVerwG, Entscheidung vom 11.02.2021 - 2 WDB 14.20 (https://dejure.org/2021,37095)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Februar 2021 - 2 WDB 14.20 (https://dejure.org/2021,37095)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Auszahlungsanspruch eines Soldaten auf Ausgleich oder Übergangsbeihilfe i.R.e. schwebenden gerichtlichen Disziplinarverfahrens wegen Dienstvergehen

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Auszahlungsanspruch eines Soldaten auf Ausgleich oder Übergangsbeihilfe i.R.e. schwebenden gerichtlichen Disziplinarverfahrens wegen Dienstvergehen

  • datenbank.nwb.de
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 03.12.2020 - 2 WD 4.20

    Entfernung aus dem Dienstverhältnis wegen eigenmächtiger Abwesenheiten,

    Auszug aus BVerwG, 11.02.2021 - 2 WDB 14.20
    Eine vorläufige Dienstenthebung ist zu Lasten des Soldaten zu gewichten, wenn er sie durch sein Verhalten verursacht, dem Bund dadurch ein erheblicher finanzieller Schaden entsteht und die Rechtmäßigkeit der vorläufigen Dienstenthebung keinen durchgreifenden Zweifeln unterliegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 2020 - 2 WD 4.20 - Rn. 36 m.w.N.).

    Auch könnte in diesem Fall eine etwaige verfassungs- und konventionswidrige Überlänge des Disziplinarverfahrens nicht mehr maßnahmemildernd wirken (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Dezember 2020 - 2 WD 4.20 - Rn. 58 m.w.N.).

  • BVerwG, 01.10.2020 - 2 WD 20.19

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen des Sicherverschaffens, Besitzes und

    Auszug aus BVerwG, 11.02.2021 - 2 WDB 14.20
    Denn die persönliche Integrität eines Soldaten steht gleichberechtigt neben dem Erfordernis der fachlichen Qualifikation, sodass gravierende Defizite der persönlichen Integrität, die bei objektiver Betrachtung zu einem endgültigen Vertrauensverlust des Dienstherrn führen müssen, nicht durch fachliche Kompetenz ausgeglichen werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Oktober 2020 - 2 WD 20.19 - juris Rn. 44 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.05.2022 - 2 WD 10.21

    Dienstgradherabsetzung wegen reichsbürgertypischen Verhaltens

    Dies ist zu seinen Lasten zu gewichten, weil an der Rechtmäßigkeit dieser Maßnahmen keine durchgreifenden Zweifel bestehen und dem Bund dadurch ein erheblicher finanzieller Schaden entstanden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 2021 - 2 WDB 14.20 - Buchholz 450.2 § 82 WDO 2002 Nr. 2 Rn. 12).
  • BVerwG, 13.10.2022 - 2 WD 2.22

    Dienstgradherabsetzung unter Verkürzung der Frist zur Wiederbeförderung wegen

    Eine vorläufige Dienstenthebung ist zu Lasten des Soldaten zu gewichten, wenn er sie durch sein Verhalten verursacht hat, dem Bund dadurch ein erheblicher finanzieller Schaden entstanden ist und die Rechtmäßigkeit der vorläufigen Dienstenthebung (dazu BVerwG, Beschluss vom 31. März 2020 - 2 WDB 2, 20 - Buchholz 450.2 § 126 WDO 2002 Nr. 11 Rn. 37) keinen durchgreifenden Zweifeln unterliegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 2021 - 2 WDB 14.20 - Buchholz 450.2 § 82 WDO 2002 Nr. 2 Rn. 12).
  • BVerwG, 02.06.2022 - 2 WD 30.20

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen des Sichverschaffens, Besitzes und der

    Eine vorläufige Dienstenthebung ist zu Lasten des betreffenden Soldaten zu gewichten, wenn er sie durch sein Verhalten verursacht hat, dem Bund dadurch ein erheblicher finanzieller Schaden entstanden ist und die Rechtmäßigkeit der vorläufigen Dienstenthebung (dazu BVerwG, Beschluss vom 31. März 2020 - 2 WDB 2, 20 - Buchholz 450.2 § 126 WDO 2002 Nr. 11 Rn. 37) keinen durchgreifenden Zweifeln unterliegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 2021 - 2 WDB 14.20 - Buchholz 450.2 § 82 WDO 2002 Nr. 2 Rn. 12).
  • BVerwG, 11.05.2023 - 2 WD 12.22

    Beförderungsverbot mit Bezügekürzung wegen fahrlässig unterlassener Meldung eines

    Diese Maßnahmen sind zu seinen Lasten zu gewichten, weil er sie durch sein Verhalten verursacht hat, dem Bund durch die gleichwohl erfolgte Fortzahlung der vollen Dienstbezüge ein erheblicher finanzieller Schaden entstanden ist und die Rechtmäßigkeit der vorläufigen Dienstenthebung (dazu BVerwG, Beschluss vom 31. März 2020 - 2 WDB 2, 20 - Buchholz 450.2 § 126 WDO 2002 Nr. 11 Rn. 37) bei ihrer Anordnung keinen durchgreifenden Zweifeln unterlag (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 2021 - 2 WDB 14.20 - Buchholz 450.2 § 82 WDO 2002 Nr. 2 Rn. 12).
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